Die VAG-Zulassungsprüfung spiegelt das gesetzliche Minimum an Wissen und Können für die Versicherungs- und Vorsorgeberatung in der Schweiz. Die Qualifikationsprofile entsprechen dem Bildungs-Mindeststandard und sind von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) und vom VBV-Branchenregister als Bildungsnachweis für die Registrierung als Versicherungsvermittler/in anerkannt.
Registrierung als Versicherungsvermittler/in: Welche Bildungsnachweise gelten? Benötigen Sie einen anerkannten Bildungsabschluss für die Registrierung als Versicherungsvermittler/in gemäss revidiertem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)? Dann helfen Ihnen die Informationen auf unserer Spezialseite weiter: Übersicht und FAQ hier. |
Am Ende des Studiengangs:
- besitzen Sie fundiertes Know-how über Versicherung und Vorsorge in den von Ihnen gewählten Versicherungszweigen (Qualifikationsprofilen) «Leben», «Nicht-Leben», «Krankenzusatzversicherung» oder «Allbranche»
- können Sie Ihre Kundinnen und Kunden in den gewählten Versicherungszweigen umfassend über ihre Versicherungs- und Vorsorgefragen beraten
- können Sie Versicherungs- und Vorsorgeprodukte so verkaufen, dass sie zu den Bedürfnissen Ihrer Kundinnen und Kunden passen
- besitzen Sie einen anerkannten Bildungsnachweis für Ihren Eintrag als ungebundene/r Vermittler/in ins Register der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) bzw. als gebundene/r Vermittler/in ins Branchenregister des VBV
- sind Sie startklar für Ihren Weg zum Erfolg als Versicherungsberaterin oder -berater