Allgemeine Geschäftsbedingungen des IfFP Institut für Finanzplanung AG (2026/6)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem IfFP Institut für Finanzplanung AG als Anbieterin (nachfolgend: IfFP) und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der vom IfFP angebotenen Lehrgänge, Kurse, Seminare, Webinare, Prüfungsvorbereitungen und sonstigen Aus- und Weiterbildungsangebote.

Mit der Anmeldung anerkennt die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer diese AGB als verbindlichen Vertragsbestandteil.

1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder elektronisch und ist für die Teilnehmerin bzw. den Teilnehmer verbindlich. Der Vertrag kommt jedoch erst mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung der Anmeldung durch das IfFP oder mit der Zustellung der Rechnung zustande.

Die Teilnehmerzahl kann jederzeit beschränkt werden. Das IfFP ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2. Lehrgangs- und Kursgebühren

Es gelten die in der jeweiligen Ausschreibung, Offerte oder Rechnung ausgewiesenen Lehrgangs- und Seminargebühren.

Sämtliche Lehrgangs- und Seminargebühren sind bis spätestens 14 Tage vor Beginn zu zahlen. Ratenzahlungen sind nur nach vorgängiger schriftlicher Vereinbarung mit dem IfFP möglich und jeweils fristgemäss zu leisten. Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht. Das IfFP entscheidet nach freiem Ermessen über die Gewährung und die Bedingungen einer Ratenzahlung. 

Das IfFP ist berechtigt, die Teilnahme von der fristgemässen Bezahlung sämtlicher geschuldeter Beträge abhängig zu machen. Bei Zahlungsverzug gerät die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer ohne Mahnung in Verzug.

3. Rücktritt und Annullierung

Soweit nicht gesetzlich vorgesehen, besteht kein Widerrufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrecht.

Bei einer Abmeldung vor Lehrgangs- oder Seminarbeginn gelten folgende Annullierungskosten:

  • bis 14 Kalendertage vor Lehrgangsbeginn: CHF 150.00 Bearbeitungsgebühr;
  • 14 Kalendertage oder weniger vor Lehrgangsbeginn: 100 % der Lehrgangsgebühr.

Massgebend ist der Eingang der Abmeldung beim IfFP.

Bei Nichterscheinen, Lehrgangsabbruch oder Nichtteilnahme aus irgendwelchen Gründen bleibt die gesamte Lehrgangsgebühr geschuldet.

4. Durchführung von Lehrgängen und Seminaren

Das IfFP behält sich vor, Lehrgänge, Seminare, Kurse oder einzelne Unterrichtseinheiten aus organisatorischen, personellen, wirtschaftlichen, technischen oder sonstigen Gründen anzupassen, zu verschieben oder abzusagen.

Insbesondere ist das IfFP berechtigt, Lehrgänge auch kurzfristig abzusagen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Im Falle einer Absage durch das IfFP werden bereits bezahlte Lehrgangsgebühren vollumfänglich zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, sämtliche Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Lehrgang, einer Prüfung, einer Zertifizierung oder einer sonstigen Qualifikation zu erfüllen.

Das IfFP übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Teilnehmerin oder der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen für eine Prüfung, Zertifizierung, Registrierung, Bewilligung oder berufliche Qualifikation erfüllt.

Insbesondere liegt die Abklärung von Vorbildung, Berufserfahrung, Praxisnachweisen, regulatorischen Anforderungen, Zulassungsbedingungen, Fristen und sonstigen Voraussetzungen ausschliesslich in der Verantwortung der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers.

Eine Rückerstattung von Kurs- oder Lehrgangsgebühren wegen fehlender Zulassung zu einer Prüfung oder Zertifizierung ist ausgeschlossen.

6. Prüfungen, Zertifizierungen und Prüfungsordnungen Dritter

Soweit Lehrgänge oder Kurse des IfFP auf Prüfungen oder Zertifizierungen Dritter vorbereiten, gelten ausschliesslich die jeweils gültigen Prüfungsordnungen, Wegleitungen, Reglemente und Weisungen der betreffenden Prüfungs- oder Zertifizierungsorganisation.

Dies gilt insbesondere für Prüfungen und Zertifizierungen der IAF Interessengemeinschaft Ausbildung im Finanzbereich sowie weiterer Berufs-, Branchen- oder Zertifizierungsorganisationen.

Für die Einhaltung sämtlicher Zulassungsvoraussetzungen, Fristen, Praxisanforderungen, Modulgültigkeiten, Prüfungsgebühren und sonstiger Vorgaben der jeweiligen Prüfungsorganisation sind ausschliesslich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verantwortlich.

Änderungen von Prüfungsordnungen, Wegleitungen, Reglementen, Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsformen, Prüfungsgebühren oder Anerkennungsvoraussetzungen begründen keinerlei Ansprüche gegenüber dem IfFP.

7. Anerkennungen und Ausbildungserfolg

Das IfFP schuldet ausschliesslich die Erbringung der ausgeschriebenen Ausbildungsleistung.

Ein bestimmter Ausbildungs-, Lern-, Prüfungs-, Zertifizierungs-, Berufs- oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, besteht insbesondere kein Anspruch auf:

  • Zulassung zu einer Prüfung;
  • Anerkennung eines Lehrgangs oder Abschlusses;
  • Anstellung oder Beförderung;
  • Erteilung eines Diploms oder Zertifikats;
  • Erhalt oder Verlängerung einer beruflichen Bewilligung;
  • Erfüllung regulatorischer Anforderungen.

Das IfFP übernimmt insbesondere keine Gewähr für die Anerkennung ihrer Lehrgänge oder Abschlüsse durch Behörden, Aufsichtsbehörden, Selbstregulierungsorganisationen (SRO), Banken, Versicherungen, Vermögensverwalter, Trustees, Finanzdienstleister, Branchenverbände, Zertifizierungsstellen, Arbeitgeber oder sonstige Dritte.

8. Änderungen des Ausbildungsangebots

Das IfFP ist berechtigt, Lehrpersonen, Unterrichtsformen, Unterrichtszeiten, Unterrichtsorte, digitale Plattformen, Lehrmittel sowie Lehrgangs- und Kursinhalte jederzeit anzupassen.

Das IfFP ist insbesondere berechtigt, Lehrgangs- und Kursinhalte aufgrund regulatorischer, fachlicher, organisatorischer oder didaktischer Entwicklungen jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen.

Ein Anspruch auf bestimmte Lehrpersonen, Unterrichtsformen oder Lehrgangsinhalte besteht nicht.

9. Verpasste Unterrichtseinheiten

Nicht besuchte Unterrichtseinheiten oder Seminare berechtigen weder zu einer Rückerstattung noch zu einer Wiederholung.

Soweit Unterrichtseinheiten oder Seminare aufgezeichnet werden, erfolgt dies freiwillig.

Ein Anspruch auf Aufzeichnung oder nachträgliche Bereitstellung besteht nicht.

10. Online-Unterricht

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind für die erforderliche technische Infrastruktur und eine ausreichende Internetverbindung selbst verantwortlich.

Technische Probleme auf Seiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung, Wiederholung oder Nachholung.

11. Geistiges Eigentum

Sämtliche Unterrichtsunterlagen, Skripte, Präsentationen, Videos, Aufzeichnungen und sonstigen Ausbildungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.

Sie dürfen ausschliesslich für persönliche Ausbildungszwecke verwendet werden.

Jegliche Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe, Bearbeitung oder kommerzielle Nutzung bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des IfFP.

12. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

Bild-, Ton- und Videoaufnahmen durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind ohne vorgängige schriftliche Zustimmung des IfFP untersagt.

13. Zugangsdaten und Lernplattformen

Persönliche Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Das IfFP ist berechtigt, Zugänge bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung jederzeit zu sperren.

14. Datenschutz

Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der jeweils gültigen Datenschutzerklärung der Anbieterin. Diese kann hier «Datenschutzerklärung» eingesehen werden.

Die Datenschutzerklärung bildet integrierenden Bestandteil dieser AGB.

15. Keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung

Sämtliche Ausbildungsleistungen des IfFP und dessen Hilfspersonen dienen ausschliesslich Ausbildungs- und Informationszwecken.

Sie stellen weder Anlageberatung noch Vermögensberatung, Steuerberatung, Rechtsberatung oder sonstige individuelle Beratung dar.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bleiben für sämtliche geschäftlichen, finanziellen, regulatorischen und rechtlichen Entscheidungen selbst verantwortlich.

16. Haftung

Das IfFP haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden.

Die Haftung des IfFP ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die von der betroffenen Teilnehmerin oder dem betroffenen Teilnehmer bezahlte Lehrgangs- oder Kursgebühr beschränkt.

Das IfFP haftet insbesondere nicht für:

  • Prüfungs- oder Zertifizierungserfolge;
  • den Erwerb oder Erhalt von Bewilligungen, Registrierungen oder Anerkennungen;
  • fehlende Zulassungen zu Prüfungen oder Zertifizierungen;
  • Datenverluste;
  • technische Ausfälle;
  • mittelbare Schäden;
  • Folgeschäden;
  • entgangenen Gewinn.

Soweit gesetzlich zulässig, wird jede weitergehende Haftung, insbesondere auch diejenige für Hilfspersonen, ausgeschlossen.

17. Ausschluss von Teilnehmerinnen und Teilnehmern

Das IfFP ist berechtigt, Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus wichtigen Gründen vom Unterricht auszuschliessen.

Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

  • Störung des Unterrichts;
  • unangemessenes Verhalten;
  • Verstösse gegen Weisungen des IfFP;
  • Nichtbezahlung geschuldeter Gebühren;
  • missbräuchliche Verwendung von Unterlagen oder Zugangsdaten.

Im Falle eines Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren.

18. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht anwendbar.

Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den vom IfFP angebotenen Leistungen sind die Gerichte am Sitz des IfFP zuständig, soweit kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand zur Anwendung gelangt.

Altstetten, den 03. Juni 2026