Allgemeine Bedingungen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Lehrgängen des IfFP Institut für Finanzplanung (2024/1)

Diese Allgemeinen Bedingungen regeln die Auftragsbeziehung zwischen dem IfFP Institut für Finanzplanung (IfFP) und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Lehrgängen, Kursen und Seminaren des IfFP. "Teilnehmer" bezeichnet sowohl die weibliche als auch die männliche Form.

1. Seminar-, Lehrgangs- und Prüfungsvoraussetzungen

Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich, dass er die Voraussetzungen für die Teilnahme am gewählten Ausbildungsangebot erfüllt. Er ist auch selbst verantwortlich für die Prüfungsanmeldung sowie dafür, dass er alle Zulassungsbedingungen für interne oder externe Abschlussprüfungen erfüllt.

2. Anmeldung und Zahlung der Seminar-, Lehrgangsgebühr

Die Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich. Sie ist für das IfFP verbindlich mit Zahlung der Seminar- oder Lehrgangsgebühr bzw. im Falle von Ratenzahlungen mit Zahlung der ersten Rate.


Die Lehrgangsgebühr ist bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn zu zahlen, bei Ratenzahlung bis zum angegebenen Zahlungstermin. Die Seminargebühren sind bei Erhalt der Rechnung sofort fällig. Bei Anmeldung weniger als 14 Tage vor Lehrgangsbeginn ist die Lehrgangsgebühr innerhalb von 3 Tagen nach Anmeldung zu bezahlen.

Auf Wunsch können Kursgebühren in Raten bezahlt werden. Die Anzahl der möglichen Raten variiert je nach Kurs. Es wird eine Gebühr von CHF 15 pro Rate verrechnet. Für eine Anfrage zur Ratenzahlung kontaktieren Sie bitte info@iffp.ch.

3. Annullierung durch den Teilnehmer

Bei Abmeldung bis spätestens 14 Tage vor Seminar- oder Lehrgangsbeginn beträgt die Rücktrittsgebühr 10% der gesamten Seminar- bzw. Lehrgangsgebühr, bis 3 Tage vor Seminar- oder Lehrgangsbeginn 30%, danach ist die volle Gebühr geschuldet und zahlbar. Die Rücktrittsgebühr bzw. die volle Gebühr ist auch geschuldet, wenn der Teilnehmer noch keine Zahlungen geleistet hat oder Ratenzahlungen vereinbart sind.


Lehrgangsgebühren werden bei Studienabbruch nicht zurückerstattet. In Härtefällen kann die Schulleitung auf schriftliches, begründetes Gesuch des Teilnehmers hin eine vollständige oder teilweise Rückerstattung gewähren, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein.

4. Annullierung durch das IfFP

Das IfFP hat das Recht, ein Seminar oder einen Lehrgang vor dessen Beginn ohne Angabe von Gründen zu annullieren. In diesem Fall erhält der Teilnehmer bereits bezahlte Gebühren ohne Abzug zurück; zu weitergehenden Ersatzleistungen ist das IfFP nicht verpflichtet.

5. Lehrgangsinhalte und -organisation

Das IfFP hat das Recht, im Rahmen der Lehrgangsziele Inhalte und Organisation nach eigenem Ermessen den aktuellen Erfordernissen anzupassen. Insbesondere entscheidet das IfFP nach eigenem Ermessen über Wechsel im Lehrkörper sowie über den Stundenplan, ferner über den Ort der Durchführung in der weiteren Region des Durchführungsstandorts oder auch die Durchführung im Online-Modus.

6. Verantwortung und Haftung des IfFP

Das IfFP ist bemüht, seine Lehrgänge nach neusten fachlichen und methodischen Erkenntnissen zu gestalten und durchzuführen und seinen Teilnehmern eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu bieten. Es übernimmt jedoch keine Gewähr oder Haftung für einen bestimmten Lern- oder Prüfungserfolg. Insbesondere ist seine Haftung auf Grobfahrlässigkeit und böswillige Absicht (OR 100) beschränkt und schliesst die Haftung für Hilfspersonen wie z.B. Lehrbeauftragte aus (OR 101).

7. Schlussbestimmungen

Das IfFP kann diese 'Allgemeinen Bedingungen' jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Teilnehmer abändern oder ergänzen. Abänderungen oder Ergänzungen gelten als vom Teilnehmer genehmigt, sofern dieser nicht innert 14 Tagen nach Mitteilung durch das IfFP schriftlich widerspricht. Es gilt Schweizer Auftragsrecht. Gerichtsstand ist Zürich.