(Prüfungen ab sofort / für Registrierungen bis 31.12.25)
Die beiden Weiterbildungen sind der Benchmark für gute Versicherungs- und Vorsorgeberatung in der Schweiz. Beide Qualifikationen sind von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) und vom VBV-Branchenregister noch bis 31. Dezember 2025 als Bildungsnachweis für die Registrierung als Versicherungsvermittler/in anerkannt.
Registrierung als Versicherungsvermittler/in: Welche Bildungsnachweise gelten? Benötigen Sie einen anerkannten Bildungsabschluss für die Registrierung als Versicherungsvermittler/in gemäss revidiertem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)? Dann helfen Ihnen die Informationen auf unserer Spezialseite weiter: Übersicht und FAQ hier. |
Am Ende der Studiengänge:
- besitzen Sie fundiertes Know-how über Versicherung und Vorsorge
- können Sie Privatpersonen und KMU über ihre Versicherungen und ihre Vorsorge umfassend beraten
- können Sie Versicherungs- und Vorsorgeprodukte so verkaufen, dass sie zu den Bedürfnissen Ihrer Kunden passen
- besitzen Sie einen anerkannten Bildungsnachweis für Ihren Eintrag als ungebundene/r Vermittler/in ins Register der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) bzw. als gebundene/r Vermittler/in ins Branchenregister des VBV. Die Anerkennung gilt nur, falls Sie sich bis spätestens 31.12.25 registrieren lassen.
- sind Sie startklar für Ihren Weg zum Erfolg als Versicherungsberaterin oder -berater
Zwei Wege, ein Ziel
Die Studiengänge Versicherungsvermittler/in VBV und zert. Versicherungs- und Vorsorgeberater/in IAF erfüllen die gleichen Lern- und Prüfungsanforderungen und geniessen die gleichen Anerkennungen.
Der Vorteil der IAF-Weiterbildung ist die grössere Nähe zur Beratungspraxis und das umfangreichere Falltraining. Ein zweiter Vorteil ist der einfachere Bildungsanschluss zum/zur dipl. Finanzberater/in IAF (auch Erlass nur eines bestandenen Moduls möglich).
Der dritte und aktuellste Vorteil: VBV-Prüfungen werden nur noch bis Juni 2025 angeboten, die IAF-Prüfungen dagegen bis November 2025. Wer also noch knapp vor Ende 2025 einen Bildungsnachweis nach altem System benötigt oder eine nichtbestandene Prüfung repetieren muss, wählt IAF.